Finanzierung

Wenn Sie unseren Dienst in Anspruch nehmen wollen, informieren und beraten wir Sie gerne über die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten und helfen bei der Antragsstellung:

  • Verhinderungspflege im Rahmen der Pflegeversicherung
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz
  • Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger
  • Persönliches Budget

Sofern Ihr Angehöriger mit Handicap einer Pflegestufe zugeordnet ist oder nachweislich eine geistige Behinderung bzw. Demenzerkrankung hat, entstehen Ihnen im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen keine Kosten bei der Inanspruchnahme unserer Betreuungsleistungen.