Aufnahmeverfahren

Wenn Sie unseren Dienst in Anspruch nehmen wollen, informieren und beraten wir Sie gerne über die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten und helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung:

  • Verhinderungspflege im Rahmen der Pflegeversicherung
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz nach SGB XI §45b
  • Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger
  • Persönliches Budget

Sofern Ihr Angehöriger mit Handicap einer Pflegestufe zugeordnet ist oder nachweislich eine geistige Behinderung bzw. Demenzerkrankung hat, entstehen Ihnen im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen keine Kosten bei der Inanspruchnahme unserer Betreuungsleistungen.

Zunächst treffen wir uns im Rahmen eines Amnamesegesprächs und sprechen über Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Anschließend wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen - hier wird festgehalten in welchem (zeitlichen) Umfang die Betreuung stattfinden wird.

Interesse? Bitte sprechen Sie mich an!

Nina Pick, Leitung Familienunterstützender Dienst

Tel: 02267/888 50 36

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